Für Fragen, die sich rund um das Thema „Verdienstausfall“ drehen, hat das Regierungspräsidium Darmstadt, die Abwicklung von allen Verdienstausfallsansprüchen nach den Paragrafen 56-58 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) übernommen, sofern die Inanspruchnahme aufgrund von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus stehen. Informationen, Leitfaden für Antragsstellungen finden Sie unter: https://ifsg-online.de
Oder direkt über die Seite des Landes Hessen unter folgendem Link: Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) | Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)